Laut Auswärtigem Amt sollten Urlauber bei Übernahme des Fahrzeugs auf vollständige Dokumentation etwaiger Vorschäden achten und auf Aushändigung der Übergabeprotokolle (mindestens in Kopie) bestehen. Bei Rückgabe von Mietwagen seien des Öfteren Schäden von Vormietern in Rechnung gestellt worden.